Kann ich Baukindergeld beantragen, wenn wir schon eine Wohnimmobilie haben?
Nein, die KfW fördert Sie nur, wenn Ihr neues Zuhause am Tag, an dem Sie den Kaufvertrag unterschreiben oder die Baugenehmigung erhalten, Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland ist. Eine
Ferienwohnung bzw. ein Ferienhaus zählt nicht dazu.
Beispiel 1: Sie haben bereits vor 10 Jahren eine Eigentumswohnung als "Single" gekauft und besitzen diese noch wenn Sie die Baugenehmigung für Ihr Einfamilienhaus erhalten. In diesem Fall
erhalten Sie kein Baukindergeld. Dies gilt auch für Immobilien, die Sie geerbt oder geschenkt bekommen haben oder für die Sie einen Eigentumsanteil besitzen.
Beispiel 2: Wird die bereits vorhandene Eigentumswohnung vor dem Kauf der neuen Eigentumswohnung verkauft, erhalten Sie das Baukindergeld. Beispiel: Verkauf der bereits vorhandenen ETW am
15.10.2018 (notarieller Kaufvertrag) und Kauf der neuen ETW am 16.10.2018 (notarieller Kaufvertrag).
Welcher Stichtag gilt beim Kauf von einem Bauträger oder von einem Fertighaus?
Erwerben Sie eine Immobilie inklusive Grundstück von einem Bauträger, zählt der notarielle Kaufvertrag als Stichtag.
Beauftragen Sie ein Bauunternehmen, für Sie eine Wohnimmobilie zu errichten (z. B. ein Fertighaus), schließen Sie in der Regel einen Werkvertrag ab. In diesem Fall zählt der Tag Ihrer
Baugenehmigung.
Ich habe meine gemietete Wohnimmobilie gekauft. Kann ich Baukindergeld erhalten?
Ja, Sie können Baukindergeld beantragen. Da Sie nicht umgezogen sind, gilt als Einzugsdatum das Datum der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags. Somit können Sie die geforderte
Bestätigung im Zuschussportal anklicken. Als Nachweis reichen Sie in diesem Fall eine aktuelle Meldebescheinigung ein.
Bekommen wir für einen Anbau oder eine Modernisierung an unserer bestehenden Immobilie Baukindergeld?
Nein. Anbauten oder Modernisierungen werden nicht durch das Baukindergeld gefördert. Dafür bietet die KfW spezielle Förderungen an.
Ich besitze eine Immobilie, die ich wegen eines eingetragenen Nießbrauchs nicht selber nutzen oder vermieten kann. Erhalte ich für eine neue Immobilie zur
Selbstnutzung Baukindergeld?
Nein. Denn unabhängig davon, ob Sie die Wohnimmobilie selber nutzen, vermieten oder ein Nießbrauchrecht darauf besteht, sind Sie bereits Eigentümer einer Wohnimmobilie. Damit erfüllen Sie
nicht die Förderbedingung des Ersterwerbes und können kein Baukindergeld beantragen.
Muss mir das Haus oder die Wohnung zu 100 % gehören?
Nein. Aber Ihnen (und Ihrem Partner) müssen gemeinsam mindestens 50 % gehören (gemäß Grundbucheintrag). 50 % oder weniger können also anderen Personen gehören, zum Beispiel Ihren
Eltern.
Kann ich Baukindergeld bei Erbe oder Schenkung beantragen?
Nein. Eine Förderung mit Baukindergeld ist nur bei einem Kauf oder Bau von Wohneigentum möglich.
Aber: Sie können ein Grundstück erben oder geschenkt bekommen und darauf bauen. Für das Bauvorhaben erhalten Sie dann das Baukindergeld.
Kann ich Baukindergeld bei einer Kombination aus Schenkung und Kauf beantragen?
Nein. Eine Förderung mit Baukindergeld ist nur bei einem reinen Kauf von Wohneigentum möglich.
Kann ich Baukindergeld für einen Nebenwohnsitz beantragen?
Nein. Baukindergeld erhalten Sie nur für einen Hauptwohnsitz.
Was passiert, wenn die geförderte Immobilie innerhalb der zehn Jahre vermietet, verkauft oder verpachtet wird?
Dann ist der Zuschussempfänger verpflichtet, die KfW sofort schriftlich zu informieren, wenn die geförderte Wohnimmobilie nicht mehr selbst genutzt wird. Der Anspruch auf Baukindergeld ist zu
dem Zeitpunkt beendet, an dem das Wohneigentum nicht mehr selbst genutzt wird. Die KfW führt eine stichprobenartige Überprüfung durch um den Sachverhalt in regelmäßigen Abständen zu
plausibilisieren.
Kann ich bei durch Erbbaurecht genutzten Grundstücken Baukindergeld beantragen?
Man kann bei durch Erbbaurecht genutzten Grundstücken Baukindergeld beantragen, wenn in dem förderungsfähigen Zeitraum eine Baugenehmigung erteilt wurde.
Kann ich Baukindergeld beantragen, wenn ich bereits durch die gesetzliche Erbfolge Teileigentümer geworden bin?
Der Antragsteller ist nicht baukindergeldberechtigt, da er durch das Miteigentum von z.B. 1/8 bereits Immobilienbesitzer ist.
Die allgemeine Regelung zu diesem Sachverhalt ist, dass sämtliche Personen die in der gekauften/gebauten Immobilie gemeldet sind kein Immobilienvermögen besitzen dürfen.
Kann ich auch Baukindergeld beantragen, wenn ich ein Mehrfamilienhaus kaufe?
Wenn man ein Mehrfamilienhaus kauft und eine Wohnung selber nutzt, bekommt man Baukindergeld, wenn der Wert der einzelnen Wohnung über dem der Summe des Baukindergelds liegt. Dies muss der
KfW nachgewiesen werden.
Kann ich Baukindergeld beantragen, wenn ich eine Wohnimmobilie abreiße und auf dem Grundstück eine neue Wohnimmobilie zur Selbstnutzung errichte?
Wird eine bestehende Wohnimmobilie, insbesondere die Wohnfläche, vollständig rückgebaut bzw. abgerissen und auf dem Grundstück eine neue Wohnimmobilie zur Selbstnutzung errichtet, kann für
die Neuschaffung der Wohnimmobilie eine Förderung mit Baukindergeld beantragt werden. Stichtag für die Förderberechtigung durch das Baukindergeld für Neubauvorhaben ist, auch rückwirkend zum
01. Januar 2018, die Erteilung der Baugenehmigung bzw. die Bauanzeige bei nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben.
Der Abriss der Bestandsimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung (spätestens 3 Monate nach Einzug in die neue Wohnimmobilie) erfolgt sein. Zusätzlich zu den im Merkblatt geforderten
Nachweisdokumenten muss der Antragsteller anhand geeigneter Dokumente belegen, dass der Abriss zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt ist (z. B. durch Rechnung).